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"Hundeführerschein"

Hintergrund zum Hundeführerschein

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse. Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss  vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf  abgelegt werden.


Wer ist von der Prüfung befreit?

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.

Die theoretische Prüfung 

beinhaltet 35 Fragen aus fünf Sachgebieten. Die einzelnen Themenbereiche sind: Erziehung, Ausbildung,  Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Der schriftliche Test enthält Multiple-Choice-Fragen. Zur Beantwortung stehen Ihnen 45 Minuten zur Verfügung. Der Test wird online abgelegt. Im Anschluss erfahren Sie sofort, ob Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Nach dem Bestehen der Theorie kann dann bei einem zweiten Termin, zusammen mit Ihrem Hund, die praktische Prüfung stattfinden.

Die praktische Prüfung 

dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit - ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Prüfungssituationen, die an drei Orten stattfinden. Geprüft werden Situationen im verkehrsberuhigten Bereich (Französischer Garten in Celle), im Innenstadtbereich (Celle) sowie an einer verkehrsreichen Straße. Die Prüfung wird mit einem angeleinten Hund absolviert. Der praktische Teil kann erst nach Bestehen des theoretischen Teils absolviert werden. Zu beiden Prüfungsteilen erhalten Sie bei Bestehen ein amtliches Zertifikat. Dieses können Sie Ihrer Gemeinde vorlegen.

Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden.

Haben Sie Fragen zur theoretischen oder praktischen Prüfung - wir helfen Ihnen gerne. Außerdem bieten wir Ihnen eine qualifizierte und ebenso tiefgreifende Vorbereitung auf die praktische Prüfung in Form einer Einzelstunde an.