Vorbereitung auf den Wesenstest (§13 NHundG)

Wird ein Hund aufgrund eines Beißvorfalls als „gefährlich“ eingestuft, hat der Halter in einer vorgegebenen Frist von 3 Monaten (auf Antrag max. 6 Monate) verschiedene Auflagen zu erfüllen.

Dazu zählen:

  • bestandener Wesenstest

  • Leinen- und Maulkorbpflicht

  • Sachkunde für jeden Menschen, der den Hund in der Öffentlichkeit führt

  • Häufig erhöhte Hundesteuer

Kommt der Hundehalter dieser Festsetzung nicht nach, wird eine weitere Haltung untersagt und der Hund ins Tierheim verbracht.

Der Wesenstest erfordert eine ordentliche Vorbereitung. In welchem Umfang ein Training nötig und sinnvoll ist, stellen wir vorab im Anamnesegespräch fest.

Im Niedersächsischen Wesenstest wird der Hund mit vielen Alltagssituationen konfrontiert, die zum Teil auch bedrohlichen Charakter haben. Der Test umfasst 35 definierte Testsituationen, in denen der Hund mit fremden Menschen und Hunden konfrontiert wird. Diese folgen in enger Reihenfolge aufeinander und sollen Aufschluss auf das Wesen des Hundes geben.

Danach könnte ein Trainer der Hundeschule Sie und Ihren Hund im Rahmen von Privatstunden auf den Wesenstest vorbereiten. Um sicherzustellen, dass der Hund das dabei erlernte Verhalten nicht mit dem Ort und der Trainerin in Verbindung bringt, muss das Training außerhalb des Trainingsgeländes stattfinden.

Die Vorbereitung kann Ihnen und Ihrem Hund helfen, sowohl im Wesenstest als auch im Alltag entspannter mit Konflikt-Situationen umzugehen.