Der Sachkundenachweis für Hundehalter
Hintergrund zum Hundeführerschein
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse. Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.
Wer ist von der Prüfung befreit?
Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.
Die theoretische Prüfung
beinhaltet 35 Fragen aus fünf Sachgebieten. Die einzelnen Themenbereiche
sind: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege,
Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges
Recht. Der schriftliche Test enthält Single-Choice-Fragen. Zur Beantwortung
stehen Dir 45 Minuten zur Verfügung. Der Test wird online abgelegt. Im
Anschluss erfährst Du sofort, ob Du die Prüfung erfolgreich absolviert
hast.
Nach dem Bestehen der Theorie kann dann bei einem zweiten Termin,
zusammen mit Deinem Hund, die praktische Prüfung stattfinden.
Die praktische Prüfung
dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit - ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Prüfungssituationen, die an drei Orten stattfinden. Geprüft werden Situationen im verkehrsberuhigten Bereich (Französischer Garten in Celle), im Innenstadtbereich (Celle) sowie an einer verkehrsreichen Straße. Die Prüfung wird mit einem angeleinten Hund absolviert. Der praktische Teil kann erst nach Bestehen des theoretischen Teils absolviert werden. Zu beiden Prüfungsteilen erhältst Du bei Bestehen ein amtliches Zertifikat. Dieses kannst Du Deiner Gemeinde vorlegen.
Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden.
Hast Du Fragen zur theoretischen oder praktischen Prüfung - wir helfen Dir gerne. Außerdem bieten wir Dir eine qualifizierte und ebenso
tiefgreifende Vorbereitung auf die praktische Prüfung in Form einer Einzelstunde
an.

Der Erwerb des Hundeführerscheins dauert, je nach Wissensstand, zwischen 1-4 Wochen.


