AGB || CANICOR | Wanderungen| Training | Beratung
I. ALLGEMEINES
1. Der Auftraggeber versichert, dass er, sofern er nicht der Halter des Hundes ist, vom Halter
bevollmächtigt wurde, sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für den
Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Betreuung, das Training oder die Beratung des
Hundes erforderlich sind. Im Folgenden wird der Vertragspartner von CANICOR daher als Auftraggeber
bezeichnet.
2. Der Auftraggeber garantiert, dass sein Hund gültig – seinem Alter entsprechend – geimpft und frei von
ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und für den Hund eine entsprechende
Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Am Training können nur solche Hunde teilnehmen,
welche die vorgenannten Eigenschaften erfüllen.
3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit
nicht am Training teilnehmen oder aufgenommen werden. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit
oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber dadurch entstehende Kosten, insbesondere für Desinfektion
und Mitbehandlung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei
Trainingsbeginn auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des
Hundes ausdrücklich hinzuweisen.
4. CANICOR darf bei Übungsstunden oder während Veranstaltungen Fotos oder
Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch CANICOR auf
der Webseite von CANICOR oder in anderen Medien oder Netzwerken (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikel usw.) ist der Auftraggeber einverstanden.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung des Hundes bei CANICOR kommt ohne weitere Unterschrift der Parteien ein
Vertragsverhältnis auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vereinbarten
Zeitraum zustande. Die Anmeldung erfolgt ohne Notwendigkeit einer besonderen Form, telefonische
Absprache oder per Mail, auf Wunsch erhält der Kunde einen schriftlich fixierten Vertrag oder eine Anmeldebestätigung.
2. Einzelstunden
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen CANICOR und dem Kunden.
3. Gruppenstunden (Alltagsgruppen und Mantrailing)
CANICOR bietet zu den angegebenen Zeiten Gruppentrainings an. An diesen kann der Kunde nach einmaliger Vorstellung und Zustimmung von CANICOR nach Anmeldung teilnehmen. Die Teilnahmegebühr wird über einen Monatsbeitrag abgerechnet und ist am ersten Trainingstag des Monats fällig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
III. ZAHLUNGSMODALITÄTEN/ STORNIERUNGSRICHTLINIEN
1. Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei CANICOR. Im Falle des Rücktrittes kann CANICOR Ersatz für Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten für Einzelstunden betragen:
Einzelstunden können spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden
erfolgt keine termingerechte Absage, muss der Kunde die Einzelstunde bezahlen.
Die Stornierungskosten für Gruppenstunden betragen:
Der Vertrag zur Teilnahme an den Gruppenstunde verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
erfolgt keine termingerechte Absage, muss der Kunde den Monatsbeitrag bezahlen.
Die Stornierungskosten für Veranstaltungen betragen:
bis 10 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der Veranstaltungsgebühr.
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Veranstaltungsgebühr.
ab 4 Wochen vor Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei gebuchten Wanderwochenenden gelten die AGB des Hotels/Pension für die Stornierung der Unterkunft.
CANICOR kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § III AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Bei Ausfall des Kursleiters/ Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen.
CANICOR wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
Sollte seitens CANICOR auf Grund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen das
Training zum vereinbarten Termin nicht möglich sein oder ein bereits begonnenes Training vorzeitig
abgebrochen werden, besteht seitens CANICOR keine Haftung für Schäden oder etwaige
Aufwendungen des Auftraggebers. In diesen Fällen findet jedoch eine Erstattung der anteiligen
Trainingskosten statt.
2. Können Termine vom Teilnehmer einer Trainingsstunde (Einzel- oder Gruppenstunde) nicht eingehalten werden, so muss die Absage des vereinbarten Termins mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Bei Absage des vereinbarten Termins später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die Vergütung der versäumten Unterrichtseinheit voll berechnet.
V. HAFTUNG
1. CANICOR behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Trainingszeit entstanden sind,
dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Schäden in
voller Höhe zu erstatten.
2. CANICOR haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden wie Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, d.h. u.a. Krankheiten, Verletzungen (z.B. Beißvorfälle) oder beim Todesfall des
Hundes, die CANICOR vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die
Haftung von CANICOR auf einen Betrag von 1.000 Euro beschränkt.
3. Jegliche Begleitpersonen bzw. Personen, die vertretungsweise an den Unterrichtsstunden teilnehmen,
sind von dem Auftraggeber von der Haftungsregelung in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der
Besuch des Trainings durch den Auftraggeber bzw. die Begleitperson erfolgt in jedem Fall auf eigenes
Risiko.
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von CANICOR. Bedingungen des
Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn CANICOR nicht ausdrücklich widerspricht.
Ergänzend gilt die Preisliste von CANICOR mit dem jeweiligen Stand.
2. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
4. Gerichtsstand ist Celle; Stand März 2018
Es erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmen Regelung
gem. § 19 UStG
Angebote und Preise stehen auf der Homepage www.canicor.de