AGB || CANICOR | Wanderungen| Training | Beratung
I.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen CANICOR und dem Kunden über die Buchung und Durchführung von Trainingsleistungen, Einzel- und Gruppentrainings, Mantrailing, Wanderungen, Veranstaltungen sowie Beratungsleistungen.
(2) Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, ein Online-Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder persönlich geschlossen wird.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CANICOR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss bei Onlinebuchungen
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder im Online-Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Durch Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald CANICOR die Buchung bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Voraussetzung für den Abschluss einer Onlinebuchung ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen vor Absenden der Buchung vollständig zur Kenntnis nehmen konnte und deren Geltung durch aktives Anklicken einer entsprechenden Checkbox bestätigt.
(5) Ohne Zustimmung zu diesen Bedingungen ist eine Onlinebuchung technisch ausgeschlossen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund:
altersentsprechend geimpft ist,
frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist,
über eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung verfügt.
(2) Erkrankte oder parasitenbefallene Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder verhaltensrelevante Besonderheiten des Hundes sind vor Vertragsschluss unaufgefordert mitzuteilen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(3) Die Vergütung ist spätestens zu Beginn der jeweiligen Leistung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 5 Haftung
(1) Eine Haftung von CANICOR setzt stets ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
(2) CANICOR haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CANICOR beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet CANICOR bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CANICOR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für Schäden, die durch das Verhalten eines teilnehmenden Hundes entstehen, haftet CANICOR nur, sofern diese Schäden durch ein schuldhaftes oder pflichtwidriges Verhalten von CANICOR verursacht oder mitverursacht wurden.
Die gesetzliche Haftung des Hundehalters bleibt hiervon unberührt.
(5) Mantrailing, Wanderungen sowie sonstige Trainings- oder Veranstaltungsformate im Außenbereich sind mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden, insbesondere durch Witterungseinflüsse, Geländegegebenheiten, Wildkontakt, Begegnungen mit Dritten oder unvorhersehbares Verhalten von Mensch oder Hund.
Eine Haftung von CANICOR für Schäden, die aus diesen typischen Risiken resultieren, besteht nur, soweit CANICOR diese schuldhaft verursacht hat.
(6) Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten, insbesondere an Mantrailing-Einheiten und Wanderungen, erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der Anweisungen von CANICOR.
(7) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Celle.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
BESONDERE TEILNAHME- UND TRAININGSBEDINGUNGEN
§ 7 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von:
Einzeltrainings
Gruppentrainings
Mantrailing
Wanderungen
Veranstaltungen
Beratungsleistungen
durch CANICOR.
§ 8 Gruppenstunden
(1) Gruppenstunden werden als monatliches Abonnement angeboten.
(2) Der Monatsbeitrag ist jeweils zu Beginn des Monats fällig.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
(4) An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
§ 9 Einzelstunden
(1) Einzelstunden erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
(2) Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
§ 10 Stornierungskosten
Einzelstunden:
Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden vollständig berechnet.Gruppenstunden:
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, ist der Monatsbeitrag vollständig zu entrichten.Veranstaltungen:
bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
Für Wanderwochenenden gelten ergänzend die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Unterkunft.
Es ist möglich, einen Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung zu benennen. In diesem Fall erhält der Kunde den vollen Veranstaltungspreis erstattet.
§ 11 Ausfall von Leistungen
(1) Bei Ausfall von Leistungen aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von CANICOR zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen anteilig erstattet oder gutgeschrieben.
§ 12 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, soweit er diese zu vertreten hat.
(2) Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko.